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Allgemeine Geschäftsbedingungen der mittelstands-beratung.net (AGB)
1 Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Beratungs- und Dienstleistungen der mittelstands-beratung. net (nachfolgend ,m-b.net'). 1.2 Für den Fall, dass geschlossene Beratungsverträge oder Beratungsangebote schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden Regelungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Regelungen diesen AGB vor. 1.3 Für zukünftige Verträge gelten diese AGB fort, ohne dass es jeweils einer erneuten Vereinbarung ihrer Einbeziehung bedarf. 2 Vertragsgegenstand 2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag bzw. Auftrag des Auftraggebers (nachfolgend ,AG') an die mittelstands-beratung.net. Gegenstand ist jeweils grundsätzlich die Erbringung und Vergütung dienstvertraglicher Leistungen gem. § 611 BGB, nicht die Erzielung eines wirtschaftlichen Erfolgs. 2.2 m-b.net ist berechtigt, sich im Rahmen der Auftragserfüllung nach Rücksprache mit dem Auftraggeber sachverständiger Personen zu bedienen und diese entsprechend einzubinden. 2.3 m-b.net behält sich vor, ein Angebot bis zur Annahme zu widerrufen, sofern es im Text nicht als bindend bezeichnet wurde. 3 Vertraulichkeit und Urheberrecht 3.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke der Vertragserfüllung verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder Dritten bereits bekannt sind. Zur Vertragserfüllung hinzugezogene freie Mitarbeiter und Kooperationspartner von m-b.net sind nicht Dritte im Sinne dieser Vorschrift. 3.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt des Vertrages und die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. 3.3 m-b.net behält sich zudem alle Rechte, inklusive auf Übersetzung, Nachdruck und Vervielfältigung, an Beratungs- und Schulungsunterlagen vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung darf kein Teil solcher Unterlagen in irgendeiner Form, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme vervielfältigt, verarbeitet oder verbreitet werden. Der urheberrechtliche Schutz erstreckt sich auch auf Unterlagen Dritter, die im Rahmen der vertraglichen Dienstleistung zum Einsatz kommen. 4 Zusammenarbeit 4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen, vertrauensvollen Zusammenarbeit. Sie informieren sich wechselseitig ungefragt und frühzeitig über Umstände, die von Bedeutung für die vereinbarte Leistung sind. 4.2 Der AG unterstützt m-b.net bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen und Datenmaterial sowie Hard- und Software, soweit dies für die Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich ist. 4.3 Die von m-b.net gelieferten Ergebnisse und Berichte werden vom AG unverzüglich abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche sind m-b.net vom AG schriftlich und unverzüglich mitzuteilen. Äußert sich der AG nicht innerhalb von fünf Werktagen schriftlich, so gilt die Leistung als abgenommen. 5 Leistungsänderungen 5.1 m-b.net wird, soweit möglich, Änderungsverlangen des AG Rechnung tragen. Die bis dahin von m-b.net erbrachten Leistungen sind vom AG grundsätzlich zu vergüten. 5.2 Als Änderung gilt jede gewünschte Abweichung vom bis dorthin vereinbarten Leistungsumfang. m-b.net wird prüfen, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung vermutlich haben wird, insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen, und dem AG darlegen. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt des Vorschlags unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung in Form eines Nachtrags schriftlich dokumentieren. 5.3 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden der Dauer von Prüfung und Änderungen entsprechend verschoben. 5.4 Der AG hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwendungen zu tragen, hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, die Erarbeitung und Abstimmung der Änderungen und eventuelle Leerlaufzeiten. 5.5 m-b.net ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn dies für den AG unter Berücksichtigung der Interessen von m-b.net zumutbar ist. Zumutbar sind Abweichungen insbesondere dann, wenn Änderungen die vereinbarten Leistungen nur unwesentlich einschränken, durch eine qualifizierte Ersatzperson erbracht werden oder die besondere Bedeutung eines spezifischen Leistungsmerkmals für den AG durch m-b.net nicht erkennbar war. 6 Leistungshindernisse, Termine, Unmöglichkeit 6.1 m-b.net kommt mit Leistungen nur dann in Verzug, wenn für diese schriftlich Fertigstellungstermine vereinbart sind und m-b.net die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat m-b.net zum Beispiel einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters, höhere Gewalt oder Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die Erbringung der vereinbarten Leistung zeitweilig unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. 6.2 Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist m-b.net berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird hingegen die Möglichkeit der Leistungserbringung für m-b.net durch Leistungshindernisse dauerhaft unmöglich, so wird sie von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. 7 Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber 7.1 Der AG ist berechtigt, bis zu 6 Wochen vor Beginn der vereinbarten Dienstleistung durch m-b.net kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei mb.net. 7.2 Erfolgt der Rücktritt bis spätestens 4 Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn, werden 30% der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. Bis 14 Tage vorher sind es 50%. Danach wird bei einem Rücktritt des Auftraggebers die volle Summe fällig. Beinhaltet der Auftrag eine mehrjährige Begleitung des AG, so bezieht sich die genannte Vergütung auf ein Jahresgehalt ohne variable Bestandteile. 7.3 Der AG hat die Möglichkeit, den vereinbarten Termin bzw. bei einer Zeitraum bezogenen Dienstleistung den Beginn derselben bis 14 Tage vor Beginn einmalig kostenfrei zu stornieren, wenn ein Ersatztermin vereinbart und vom AG eingehalten wird, ohne dass dies als Rücktritt im Sinne dieser AGB gewertet wird. 8 Rechnungsstellung, Zahlung und Fälligkeit 8.1 Basis der Rechnungsstellung von m-b.net ist der jeweils geltende Auftrag. Für den Fall, dass für die erbrachte Leistung kein entsprechender Auftrag vorliegt, kommen die jeweils geltenden Honorartabellen zum Ansatz. 8.2 Alle Forderungen auf Honorar oder Auslagenersatz sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und ohne jeglichen Abzug zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzugs ist m-b.net berechtigt, dem AG Verzugszinsen nach gängiger Regelung zu berechnen. 8.3 Aufrechnungen oder Zurückhaltungen gegen Forderungen der m-b.net sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegen unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen vor. 8.4 Ist der AG mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist m-b.net berechtigt, die Arbeit am laufenden Projekt bis zum Zahlungsausgleich einzustellen. 8.5 Sämtliche vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 9 Haftung 9.1 Wenn und soweit etwaige Dienstleistungsfehler darauf beruhen, dass der AG seine Mitwirkungspflichten gem. Ziffer 4 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, schließt m-b.net jegliche Haftung aus. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der AG führen. 9.2 m-b.net haftet für Schäden des AG nur dann, wenn sie von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der AG führen. 9.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet m-b.net grundsätzlich nicht. Vielmehr liegt es in der Obliegenheit des AG, entsprechende Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten wieder hergestellt werden können. 9.4 Die Haftung der m-b.net ist zunächst auf den Auftragswert und danach maximal auf die abgesicherte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in Höhe von max. 100.000,00 Euro beschränkt. Dies gilt vorbehaltlich der Zahlung durch den Versicherungsgeber. 9.5 Sämtliche Schadenersatzansprüche verjähren spätestens nach Ablauf von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit des Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Leistung. 9.6 Ein aus der Beratung resultierender Erfolg aus der Zusammenarbeit kann von m-b.net mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden. 9.7 Die vorstehenden Regelungen gelten auch bezüglich der Partner und Erfüllungsgehilfen der m-b.net. 10 Abwerbungsverbot Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die Dauer der Zusammenarbeit und für den Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung des Vertrages ohne schriftlichem Einverständnis der anderen Vertragspartei keine Mitarbeiter abzuwerben oder anzustellen. Für jede Zuwiderhandlung verpflichten sich die Parteien zur Zahlung einer der Höhe nach festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe. 11 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken dieser Vereinbarung. 12 Anzuwendendes Recht 12.1 Neben den individuellen Absprachen und diesen Bedingungen gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. 12.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG entfalten gegenüber m-b.net keine Wirkung, selbst wenn m-b.net ihrem Einbezug nicht explizit widerspricht. 12.3 Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand 13.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der m-b.net. 13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist das für den Sitz der m-b.net örtlich zuständige Gericht. -> top |